1 Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von ESL Education GmbH Deutschland (“ESL – Sprachreisen”) einverstanden. Die Anmeldung kann schriftlich/per Fax (Anmeldeformular), telefonisch, mündlich oder direkt auf unserer Internetseite erfolgen. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen die Buchungsbestätigung und einen Sicherungsschein, der garantiert, dass Ihre Zahlungen gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert sind. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung von ESL – Sprachreisen zustande. Sollten die gewünschten Sprachkurse bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen eine Alternative vor. Bei später Anmeldung, d.h. ab zwei Wochen vor Kursbeginn, werden Expressgebühren in der Höhe von EUR 30 verrechnet.
2 Zahlungsbedingungen
Für eine Buchung von 2 Teilnehmern werden Bearbeitungsgebühren von EUR 120 verrechnet. Die Bearbeitungsgebühren erhöhen sich für jeden zusätzlichen Teilnehmer um EUR 30. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB verlangt werden und erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 v. H. des Reisepreises, aber mindestens EUR 200 fällig. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb von sieben Tagen geleistet wird, so ist ESL – Sprachreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 4 zu belasten.
Die Flüge sind bei Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen. Der Gesamtbetrag muss vor Ihrer Abreise bei uns einlangen. Erfolgt die Anmeldung weniger als acht Wochen vor Kursbeginn, ist der Gesamtbetrag bei Rechnungserhalt zu begleichen. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlung rechtzeitig vor Reisebeginn zugesandt.
3 Umbuchungen und Ersatzpersonen
3.1 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung), ist ESL – Sprachreisen berechtigt, eine Gebühr von mindestens EUR 30 und höchstens EUR 100 in Rechnung zu stellen. Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Punkt 4 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.
3.2 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ESL – Sprachreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber ESL – Sprachreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4 Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ESL – Sprachreisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ESL – Sprachreisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind. Erfolgt der Rücktritt 30 Tage vor Kursbeginn oder früher, werden Ihnen EUR 200 in Rechnung gestellt.
Wenn die Rücktrittserklärung weniger als 30 Tage vor Ihrer Abreise eintrifft, werden Ihnen Stornokosten von mindestens EUR 200 in Rechnung gestellt oder die folgenden Kosten auf den Totalbetrag Ihrer Rechnung fakturiert:
29 bis 15 Tage vor Kursbeginn: 20%
14 bis 8 Tage vor Kursbeginn: 40%
7 bis 1 Tag(e) vor Kursbeginn: 80%
Ab dem ersten Kurstag sowie im Falle eines vorzeitigen Kursabbruchs werden keine Rückerstattungen geleistet.
Flug
Bei Stornierung eines Fluges werden Ihnen die Annullierungsgebühren des Reiseveranstalters in Rechnung gestellt.
Unterkunft
Wohnheime/Wohnungen/Einzimmerwohnungen/Hotelzimmer unterliegen den Stornierungsbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers vor Ort und die Kosten sind in der Regel um einiges höher als bei Gastfamilien. Genaue Stornierungsbestimmungen auf Anfrage.
5 Reisegarantie
Nach § 651 k BGB sind Reiseveranstalter der EU verpflichtet, die Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. ESL – Sprachreisen ist Mitglied von Reisegarant Deutschland, der Abwicklungsstelle für die Kundengeldabsicherung der Generali Versicherung AG. So sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
6 Versicherungen
Reiseversicherung « Vollschutz » für die ganze Familie
Für alle Aufenthalte kann eine Reiserücktritts-Versicherung für die ganze Familie bei unserem Partner ALLIANZ abgeschlossen werden. Bei Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, usw.) vor der Abreise sind Sie mit dieser Versicherung gegen die Reise- Rücktrittskosten abgesichert. Diese Versicherung deckt auch die Assistance- Leistungen (frühzeitige Rückreise, Rückführung, usw.). Wenn Sie sich bei der Anmeldung für diese Versicherung entscheiden, erklären Sie sich mit den Versicherungsbedingungen von ALLIANZ für einverstanden. Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Bedingungen und Tarife zu erfahren.
Reiseversicherung « Vollschutz Plus » für die ganze Familie
Bei unserem Partner ALLIANZ kann auch eine Reiserücktritts- Versicherung abgeschlossen werden, die zusätzlich eine medizinische Versicherung enthält. Diese medizinische Versicherung ist für 45 Tage gültig. Die Vertragsbestimmungen und die Preise sind auf Anfrage erhältlich.
Kranken- und Unfallversicherung (Vertrag Globe Partner)
ESL – Sprachreisen kann Ihnen dank des Vertrags „Globe Partner“ einen medizinischen Versicherungsschutz anbieten (Vertragsbedingungen auf Anfrage). Diese Versicherung deckt die medizinischen Kosten und beinhaltet Beistand, Privathaftpflicht sowie Unfallversicherung in allen unseren Reisezielen, ausgenommen in Frankreich. Wenn Sie BürgerIn der Europäischen Union sind, dann kontaktieren Sie uns, um mehr über die Bedingungen, die Tarife und die Anmeldemodalitäten zu erfahren.
Kranken- und Unfallversicherung
Sie sollen gegen Krankheits- und Unfallrisiken im Ausland versichert sein. Dabei ist es notwendig, Ihrer Gebietskrankenkasse Ihre Abreise ins Ausland mitzuteilen.
7 Einreisebedingungen ins Bestimmungsland
Alle Bedingungen im Zusammenhang mit Ihrer Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die wir von den jeweiligen Botschaften erhalten, und stehen Ihnen beim Visumsantrag zur Seite. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ESL – Sprachreisen bedingt sind.
8 Rücktrittsvorbehalte des Organisators
ESL – Sprachreisen und die Partnerschulen behalten sich das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen oder den Vertrag mit einem Kursteilnehmer/einer Kursteilnehmerin bei grob vertragswidrigem Verhalten (z.B. Störungen des Unterrichts) nach entsprechender Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Ersparte Aufwendungen werden gegebenenfalls erstattet oder mit zusätzlich durch das vertragswidrige Verhalten verursachten Kosten verrechnet. Alle mit der außerordentlichen Kündigung zusammenhängende Kosten gehen zu Lasten des/der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigten. Die Teilnehmer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haften für Schäden oder Verluste, die während des Kursaufenthaltes verursacht werden.
9 Haftung des Reiseveranstalters
ESL – Sprachreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: (1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung (2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3)die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat (4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
10 Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
10.3 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 10.1 bis 10.2 genannten Grundsätzen beschränkt.
11 Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an ESL – Sprachreisen an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.
12 Kursabsage
Der Organisator kann bei höherer Gewalt, auf Anweisung der Behörden, bei Streiks, politischen Unruhen oder aus anderen zwingenden Gründen Kurse absagen. Er erstattet die gesamten Kurskosten zurück, kann jedoch für teilweise geleistete Dienstleistungen eine Entschädigung einbehalten.
13 Leistungs- und Preisänderungen
13.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ESL – Sprachreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ESL – Sprachreisen verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ESL – Sprachreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
13.2 ESL – Sprachreisen bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für ESL – Sprachreisen vorhersehbar waren:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann ESL – Sprachreisen a)bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen. b)in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber ESL – Sprachreisen erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ESL – Sprachreisen den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ESL – Sprachreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
13.3 Der Reisende hat die unter 13.1 und 13.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.
14 Reklamationen
Reklamationen sind während des Kursaufenthaltes direkt an die Schule zu richten. Sollte Ihre Intervention bei der Schule nichts bewirken, nehmen Sie bitte Kontakt mit ESL – Sprachreisen auf. Falls das Problem nicht an Ort und Stelle gelöst werden kann, können Sie von der Schule einen schriftlichen Bericht verlangen und uns diesen zusammen mit Ihrer Beschwerde zustellen. Zur erleichterten Abwicklung der Beschwerde muss diese uns möglichst schnell zugestellt werden.
15 Kursmaterial
Das gesamte Kursmaterial ist nicht automatisch im Preis des Aufenthalts inbegriffen. Gegebenenfalls muss es vor Ort bezahlt werden. Das Kursmaterial hängt vom Sprachniveau (Aufenthaltsdauer), dem gewählten Programm (spezifischer Kurs, Prüfungsvorbereitung) von den einzelnen Bedürfnissen des Teilnehmers (spezifische Kurse, Privatunterricht) ab. Zur unverbindlichen Information: der Preis des Kursmaterials variiert zwischen EUR 20 und EUR 100.
16 Feiertage
Wenn der Unterricht an Feiertagen (Nationalfeiertag usw.) entfällt und die Kurse nicht von unseren Partnerschulen kompensiert werden, werden die fehlenden Stunden nicht zurückerstattet.
17 Entlastung für optionale Junioraktivitäten
Eine schriftliche, vom gesetzlichen Vertreter verfasste Entlastung kann für spezielle Aktivitäten wie Tauchen, Surf, Segeln, Reiten, Gleitschirmfliegen, Canyoning usw. verlangt werden. Falls das verlangte Formular nicht zehn Tage vor Beginn des Aufenthaltes eintrifft, wird das Programm automatisch durch ESL – Sprachreisen storniert (gemäss den unter Punkt 4 aufgeführten Stornierungsbedingungen).
18 Werbematerial
ESL – Sprachreisen behält sich das Recht vor, mit Einverständnis des/der Teilnehmenden die bei den Partnerschulen oder im Rahmen einer Sprachreise aufgenommenen Bilder und Fotografien für Werbezwecke aufzubewahren bzw. zu benutzen. ESL – Sprachreisen garantiert absolute Vertraulichkeit und Diskretion, zum Schutz der Rechte und des Wohlergehen seiner Kunden gemäß der geltenden Rechtslage.
19 Datenschutz
ESL – Sprachreisen verbürgt sich dafür, dass die von Ihnen übermittelten Daten gemäß der geltenden Gesetzgebung über den Schutz der Privatsphäre behandelt werden. Ihre Daten können den Partnern von ESL – Sprachreisen nur zum Zweck der Vertragsausführung übermittelt werden. Die Daten können ebenfalls benützt werden, um Sie zu kontaktieren und Sie über die von ESL – Sprachreisen angebotenen Programme und Dienstleistungen zu informieren. Sie sind berechtigt, falls Sie dies wünschen, die für Sie kostenlose Einsprache gegen die Bearbeitung Ihrer persönlichen Daten geltend zu machen, wenn diese zu Marketingzwecken verwendet werden. Sie haben auch Zugang und ein Recht zur Berichtigung Ihrer Daten. Minderjährige müssen durch ihre Eltern oder den gesetzlichen Vormund vertreten sein. Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie mit ESL – Sprachreisen, Machabäerstrasse 28, 50668 Köln Kontakt aufnehmen.
20 Broschüre
Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Broschüren der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von ESL – Sprachreisen ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen des Reiseveranstalters.
In unserer Broschüre sind die Preise in EURO als unverbindliche Angaben zu verstehen. Sie werden zum Tageswechselkurs auf unserer Webseite in EURO umgerechnet. Bei einer Anmeldung sind die aktualisierten EUROPREISE auf unserer Internetseite maßgebend.
21 Information zur Identität ausführender
Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung 2111/2005 ist ESL–Sprachreisen verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechen zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat ESL – Sprachreisen den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die „Black-List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/
22 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
23 Verantwortliche Organisatoren
Die Organisationen unserer jeweiligen Partnerschulen
24 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
ESL Education GmbH Deutschland
Machabäerstrasse 28 D–50668 Köln
T: +49 221 5708 7939
F: +49 221 5708 7935
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von ESL Education GmbH Deutschland (“ESL – Sprachreisen”) einverstanden. Die Anmeldung kann schriftlich/per Fax (Anmeldeformular), telefonisch, mündlich oder direkt auf unserer Internetseite erfolgen. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen die Buchungsbestätigung und einen Sicherungsschein, der garantiert, dass Ihre Zahlungen gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert sind. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung von ESL – Sprachreisen zustande. Sollten die gewünschten Sprachkurse bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen eine Alternative vor. Bei später Anmeldung, d.h. ab zwei Wochen vor Kursbeginn, werden Expressgebühren in der Höhe von EUR 30 verrechnet.
2 Zahlungsbedingungen
Für eine Buchung von 2 Teilnehmern werden Bearbeitungsgebühren von EUR 120 verrechnet. Die Bearbeitungsgebühren erhöhen sich für jeden zusätzlichen Teilnehmer um EUR 30. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB verlangt werden und erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 v. H. des Reisepreises, aber mindestens EUR 200 fällig. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb von sieben Tagen geleistet wird, so ist ESL – Sprachreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 4 zu belasten.
Die Flüge sind bei Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen. Der Gesamtbetrag muss vor Ihrer Abreise bei uns einlangen. Erfolgt die Anmeldung weniger als acht Wochen vor Kursbeginn, ist der Gesamtbetrag bei Rechnungserhalt zu begleichen. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlung rechtzeitig vor Reisebeginn zugesandt.
3 Umbuchungen und Ersatzpersonen
3.1 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung), ist ESL – Sprachreisen berechtigt, eine Gebühr von mindestens EUR 30 und höchstens EUR 100 in Rechnung zu stellen. Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Punkt 4 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.
3.2 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ESL – Sprachreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber ESL – Sprachreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4 Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ESL – Sprachreisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ESL – Sprachreisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind. Erfolgt der Rücktritt 30 Tage vor Kursbeginn oder früher, werden Ihnen EUR 200 in Rechnung gestellt.
Wenn die Rücktrittserklärung weniger als 30 Tage vor Ihrer Abreise eintrifft, werden Ihnen Stornokosten von mindestens EUR 200 in Rechnung gestellt oder die folgenden Kosten auf den Totalbetrag Ihrer Rechnung fakturiert:
29 bis 15 Tage vor Kursbeginn: 20%
14 bis 8 Tage vor Kursbeginn: 40%
7 bis 1 Tag(e) vor Kursbeginn: 80%
Ab dem ersten Kurstag sowie im Falle eines vorzeitigen Kursabbruchs werden keine Rückerstattungen geleistet.
Flug
Bei Stornierung eines Fluges werden Ihnen die Annullierungsgebühren des Reiseveranstalters in Rechnung gestellt.
Unterkunft
Wohnheime/Wohnungen/Einzimmerwohnungen/Hotelzimmer unterliegen den Stornierungsbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers vor Ort und die Kosten sind in der Regel um einiges höher als bei Gastfamilien. Genaue Stornierungsbestimmungen auf Anfrage.
5 Reisegarantie
Nach § 651 k BGB sind Reiseveranstalter der EU verpflichtet, die Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. ESL – Sprachreisen ist Mitglied von Reisegarant Deutschland, der Abwicklungsstelle für die Kundengeldabsicherung der Generali Versicherung AG. So sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
6 Versicherungen
Reiseversicherung « Vollschutz » für die ganze Familie
Für alle Aufenthalte kann eine Reiserücktritts-Versicherung für die ganze Familie bei unserem Partner ALLIANZ abgeschlossen werden. Bei Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, usw.) vor der Abreise sind Sie mit dieser Versicherung gegen die Reise- Rücktrittskosten abgesichert. Diese Versicherung deckt auch die Assistance- Leistungen (frühzeitige Rückreise, Rückführung, usw.). Wenn Sie sich bei der Anmeldung für diese Versicherung entscheiden, erklären Sie sich mit den Versicherungsbedingungen von ALLIANZ für einverstanden. Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Bedingungen und Tarife zu erfahren.
Reiseversicherung « Vollschutz Plus » für die ganze Familie
Bei unserem Partner ALLIANZ kann auch eine Reiserücktritts- Versicherung abgeschlossen werden, die zusätzlich eine medizinische Versicherung enthält. Diese medizinische Versicherung ist für 45 Tage gültig. Die Vertragsbestimmungen und die Preise sind auf Anfrage erhältlich.
Kranken- und Unfallversicherung (Vertrag Globe Partner)
ESL – Sprachreisen kann Ihnen dank des Vertrags „Globe Partner“ einen medizinischen Versicherungsschutz anbieten (Vertragsbedingungen auf Anfrage). Diese Versicherung deckt die medizinischen Kosten und beinhaltet Beistand, Privathaftpflicht sowie Unfallversicherung in allen unseren Reisezielen, ausgenommen in Frankreich. Wenn Sie BürgerIn der Europäischen Union sind, dann kontaktieren Sie uns, um mehr über die Bedingungen, die Tarife und die Anmeldemodalitäten zu erfahren.
Kranken- und Unfallversicherung
Sie sollen gegen Krankheits- und Unfallrisiken im Ausland versichert sein. Dabei ist es notwendig, Ihrer Gebietskrankenkasse Ihre Abreise ins Ausland mitzuteilen.
7 Einreisebedingungen ins Bestimmungsland
Alle Bedingungen im Zusammenhang mit Ihrer Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die wir von den jeweiligen Botschaften erhalten, und stehen Ihnen beim Visumsantrag zur Seite. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ESL – Sprachreisen bedingt sind.
8 Rücktrittsvorbehalte des Organisators
ESL – Sprachreisen und die Partnerschulen behalten sich das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen oder den Vertrag mit einem Kursteilnehmer/einer Kursteilnehmerin bei grob vertragswidrigem Verhalten (z.B. Störungen des Unterrichts) nach entsprechender Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Ersparte Aufwendungen werden gegebenenfalls erstattet oder mit zusätzlich durch das vertragswidrige Verhalten verursachten Kosten verrechnet. Alle mit der außerordentlichen Kündigung zusammenhängende Kosten gehen zu Lasten des/der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigten. Die Teilnehmer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haften für Schäden oder Verluste, die während des Kursaufenthaltes verursacht werden.
9 Haftung des Reiseveranstalters
ESL – Sprachreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: (1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung (2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3)die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat (4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
10 Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
10.3 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 10.1 bis 10.2 genannten Grundsätzen beschränkt.
11 Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an ESL – Sprachreisen an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.
12 Kursabsage
Der Organisator kann bei höherer Gewalt, auf Anweisung der Behörden, bei Streiks, politischen Unruhen oder aus anderen zwingenden Gründen Kurse absagen. Er erstattet die gesamten Kurskosten zurück, kann jedoch für teilweise geleistete Dienstleistungen eine Entschädigung einbehalten.
13 Leistungs- und Preisänderungen
13.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ESL – Sprachreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ESL – Sprachreisen verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ESL – Sprachreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
13.2 ESL – Sprachreisen bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für ESL – Sprachreisen vorhersehbar waren:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann ESL – Sprachreisen a)bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen. b)in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber ESL – Sprachreisen erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ESL – Sprachreisen den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ESL – Sprachreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
13.3 Der Reisende hat die unter 13.1 und 13.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.
14 Reklamationen
Reklamationen sind während des Kursaufenthaltes direkt an die Schule zu richten. Sollte Ihre Intervention bei der Schule nichts bewirken, nehmen Sie bitte Kontakt mit ESL – Sprachreisen auf. Falls das Problem nicht an Ort und Stelle gelöst werden kann, können Sie von der Schule einen schriftlichen Bericht verlangen und uns diesen zusammen mit Ihrer Beschwerde zustellen. Zur erleichterten Abwicklung der Beschwerde muss diese uns möglichst schnell zugestellt werden.
15 Kursmaterial
Das gesamte Kursmaterial ist nicht automatisch im Preis des Aufenthalts inbegriffen. Gegebenenfalls muss es vor Ort bezahlt werden. Das Kursmaterial hängt vom Sprachniveau (Aufenthaltsdauer), dem gewählten Programm (spezifischer Kurs, Prüfungsvorbereitung) von den einzelnen Bedürfnissen des Teilnehmers (spezifische Kurse, Privatunterricht) ab. Zur unverbindlichen Information: der Preis des Kursmaterials variiert zwischen EUR 20 und EUR 100.
16 Feiertage
Wenn der Unterricht an Feiertagen (Nationalfeiertag usw.) entfällt und die Kurse nicht von unseren Partnerschulen kompensiert werden, werden die fehlenden Stunden nicht zurückerstattet.
17 Entlastung für optionale Junioraktivitäten
Eine schriftliche, vom gesetzlichen Vertreter verfasste Entlastung kann für spezielle Aktivitäten wie Tauchen, Surf, Segeln, Reiten, Gleitschirmfliegen, Canyoning usw. verlangt werden. Falls das verlangte Formular nicht zehn Tage vor Beginn des Aufenthaltes eintrifft, wird das Programm automatisch durch ESL – Sprachreisen storniert (gemäss den unter Punkt 4 aufgeführten Stornierungsbedingungen).
18 Werbematerial
ESL – Sprachreisen behält sich das Recht vor, mit Einverständnis des/der Teilnehmenden die bei den Partnerschulen oder im Rahmen einer Sprachreise aufgenommenen Bilder und Fotografien für Werbezwecke aufzubewahren bzw. zu benutzen. ESL – Sprachreisen garantiert absolute Vertraulichkeit und Diskretion, zum Schutz der Rechte und des Wohlergehen seiner Kunden gemäß der geltenden Rechtslage.
19 Datenschutz
ESL – Sprachreisen verbürgt sich dafür, dass die von Ihnen übermittelten Daten gemäß der geltenden Gesetzgebung über den Schutz der Privatsphäre behandelt werden. Ihre Daten können den Partnern von ESL – Sprachreisen nur zum Zweck der Vertragsausführung übermittelt werden. Die Daten können ebenfalls benützt werden, um Sie zu kontaktieren und Sie über die von ESL – Sprachreisen angebotenen Programme und Dienstleistungen zu informieren. Sie sind berechtigt, falls Sie dies wünschen, die für Sie kostenlose Einsprache gegen die Bearbeitung Ihrer persönlichen Daten geltend zu machen, wenn diese zu Marketingzwecken verwendet werden. Sie haben auch Zugang und ein Recht zur Berichtigung Ihrer Daten. Minderjährige müssen durch ihre Eltern oder den gesetzlichen Vormund vertreten sein. Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie mit ESL – Sprachreisen, Machabäerstrasse 28, 50668 Köln Kontakt aufnehmen.
20 Broschüre
Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Broschüren der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von ESL – Sprachreisen ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen des Reiseveranstalters.
In unserer Broschüre sind die Preise in EURO als unverbindliche Angaben zu verstehen. Sie werden zum Tageswechselkurs auf unserer Webseite in EURO umgerechnet. Bei einer Anmeldung sind die aktualisierten EUROPREISE auf unserer Internetseite maßgebend.
21 Information zur Identität ausführender
Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung 2111/2005 ist ESL–Sprachreisen verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechen zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat ESL – Sprachreisen den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die „Black-List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/
22 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
23 Verantwortliche Organisatoren
Die Organisationen unserer jeweiligen Partnerschulen
24 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
ESL Education GmbH Deutschland
Machabäerstrasse 28 D–50668 Köln
T: +49 221 5708 7939
F: +49 221 5708 7935
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