Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung anerkennen Sie die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von ESL Education GmbH Deutschland (“ESL – Sprachreisen”). Die Anmeldung kann schriftlich/per Fax (Anmeldeformular), telefonisch/mündlich oder über unsere Webseite erfolgen. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen die Buchungsbestätigung und einen Sicherungsschein, der garantiert, dass Ihre Zahlungen gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert sind. Sollten die gewünschten Sprachkurse bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen eine Alternative vor. Bei später Anmeldung, d. h. ab zwei Wochen vor Kursbeginn, werden Expressgebühren in der Höhe von EUR 30 verrechnet.
2. Zahlungsbedingungen
Die Anmeldegebühr in der Höhe von EUR 60.– ist in den Kurspreisen nicht inbegriffen. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung werden die MONDIAL ASSISTANCE-Versicherung (falls gebucht, siehe Punkt 6) und eine Anzahlung in Höhe von 15 v.H. des Reisepreises, aber mindestens EUR 200 fällig. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB verlangt werden und erfolgen. Erfolgt die Anmeldung weniger als acht Wochen vor Kursbeginn, wird der gesamte Rechnungsbetrag bei Rechnungserhalt fällig. Der Betrag muss vor Kursbeginn vollständig an uns überwiesen werden. Werden die Anzahlung und/oder der Restbetrag nicht an uns überwiesen, storniert ESL – Sprachreisen Ihre Buchung (gemäss Annullierungsbedingungen unter Punkt 4). Ihre Unterlagen werden Ihnen nach Zahlung rechtzeitig vor Reisebeginn zugesandt. Falls Sie an Ihre Beratungsagentur zahlen, sind wir nur zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Ihre Überweisung an uns weitergeleitet wurde. Wenn die Flüge durch uns gebucht wurden, sind diese bei Bestätigung Ihres Flugtickets zu bezahlen.
Die jungen Teilnehmer haben die Möglichkeit, auf dem Flug einen Betreuungsdienst der Fluggesellschaft in Anspruch zu nehmen. Die Partnerschulen müssen bei der Anmeldung darüber informiert werden und einige verrechnen für diese Leistung zusätzliche Kosten (siehe Preislisten unter „Optionen und Preiszuschlag“).
Die jungen Teilnehmer haben die Möglichkeit, auf dem Flug einen Betreuungsdienst der Fluggesellschaft in Anspruch zu nehmen. Die Partnerschulen müssen bei der Anmeldung darüber informiert werden und einige verrechnen für diese Leistung zusätzliche Kosten (siehe Preislisten unter „Optionen und Preiszuschlag“).
3. Umbuchung und Ersatzperson
3.1 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung), ist ESL – Sprachreisen berechtigt, eine Gebühr von mindestens EUR 30 und höchstens EUR 100 in Rechnung zu stellen.
Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Punkt 4 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.
3.2 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ESL – Sprachreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber ESL – Sprachreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Punkt 4 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.
3.2 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ESL – Sprachreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber ESL – Sprachreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4. Rücktritt durch den Kunden
Sprachreisen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ESL – Sprachreisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ESL – Sprachreisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.
In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Erfolgt der Rücktritt 30 Tage vor Kursbeginn oder früher, werden Ihnen EUR 200 in Rechnung gestellt.
Wenn der Rücktritt weniger als 30 Tage vor Ihrer Abreise eintrifft, werden Ihnen Rücktrittskosten von mindestens EUR 200 in Rechnung gestellt oder die folgenden Kosten auf den Totalbetrag Ihrer Rechnung fakturiert:
29 bis 15 Tage vor Kursbeginn: 20%
14 bis 8 Tage vor Kursbeginn: 40%
7 bis 1 Tag(e) vor Kursbeginn: 80%
Ab dem ersten Kurstag sowie im Falle eines vorzeitigen Kursabbruchs werden keine Rückerstattungen geleistet.
Flugreisen
Im Falle einer Flugstornierung werden Ihnen die Annullierungskosten des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaften in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ESL – Sprachreisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ESL – Sprachreisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.
In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Erfolgt der Rücktritt 30 Tage vor Kursbeginn oder früher, werden Ihnen EUR 200 in Rechnung gestellt.
Wenn der Rücktritt weniger als 30 Tage vor Ihrer Abreise eintrifft, werden Ihnen Rücktrittskosten von mindestens EUR 200 in Rechnung gestellt oder die folgenden Kosten auf den Totalbetrag Ihrer Rechnung fakturiert:
29 bis 15 Tage vor Kursbeginn: 20%
14 bis 8 Tage vor Kursbeginn: 40%
7 bis 1 Tag(e) vor Kursbeginn: 80%
Ab dem ersten Kurstag sowie im Falle eines vorzeitigen Kursabbruchs werden keine Rückerstattungen geleistet.
Flugreisen
Im Falle einer Flugstornierung werden Ihnen die Annullierungskosten des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaften in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5. Reisegarantie
Nach § 651 k BGB sind Reiseveranstalter der EU verpflichtet, die Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. ESL – Sprachreisen ist Mitglied von Reisegarant Deutschland, der Abwicklungsstelle für die Kundengeldabsicherung der Generali Versicherung AG. So sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
6. Versicherungen
Reiserücktritt-Vollschutz
Für alle Aufenthalte kann eine Reiserücktritts-Versicherung bei unserem Partner MONDIAL ASSISTANCE abgeschlossen werden. Bei Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, usw.) vor der Abreise sind Sie mit dieser Versicherung gegen die Reise-Rücktrittskosten abgesichert. Diese Versicherung deckt auch die Assistance-Leistungen (frühzeitige Rückreise, Rückführung, usw.). Die Preise sind auf unserer Internetseite verfügbar. Wenn Sie sich bei der Anmeldung für diese Versicherung entscheiden, erklären Sie sich mit den Versicherungsbedingungen von MONDIAL ASSISTANCE für einverstanden. Die Vertragsbestimmungen sind auf Anfrage erhältlich bzw. auf unserer Internetseite abrufbar.
Reiserücktritt-Vollschutz Plus
Bei unserem Partner MONDIAL ASSISTANCE kann auch eine Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen werden, die zusätzlich eine medizinische Versicherung enthält. Diese medizinische Versicherung ist für 45 Tage gültig. Die Vertragsbestimmungen sind auf Anfrage erhältlich bzw. auf unserer Internetseite abrufbar.
Kranken- und Unfallversicherung
Sie müssen gegen Krankheits- und Unfallrisiken im Ausland versichert sein. Ausserdem ist es notwendig, Ihrer Krankenkasse/Sozialversicherung (oder Zusatzversicherung) Ihre Abreise ins Ausland mitzuteilen.
Kranken- und Unfallversicherung (Vertrag Globe Partner)
ESL – Sprachreisen kann Ihnen dank des Vertrags „Globe Partner“ einen medizinischen Versicherungsschutz anbieten (Vertragsbedingungen auf Anfrage). Diese Versicherung deckt die medizinischen Kosten und beinhaltet Beistand, Privathaftpflicht sowie Unfallversicherung in allen unseren Reisezielen, ausgenommen in Frankreich. Wenn Sie BürgerIn der Europäischen Union sind, dann kontaktieren Sie uns, um mehr über die Bedingungen, die Tarife und die Anmeldemodalitäten zu erfahren.
Für alle Aufenthalte kann eine Reiserücktritts-Versicherung bei unserem Partner MONDIAL ASSISTANCE abgeschlossen werden. Bei Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, usw.) vor der Abreise sind Sie mit dieser Versicherung gegen die Reise-Rücktrittskosten abgesichert. Diese Versicherung deckt auch die Assistance-Leistungen (frühzeitige Rückreise, Rückführung, usw.). Die Preise sind auf unserer Internetseite verfügbar. Wenn Sie sich bei der Anmeldung für diese Versicherung entscheiden, erklären Sie sich mit den Versicherungsbedingungen von MONDIAL ASSISTANCE für einverstanden. Die Vertragsbestimmungen sind auf Anfrage erhältlich bzw. auf unserer Internetseite abrufbar.
Reiserücktritt-Vollschutz Plus
Bei unserem Partner MONDIAL ASSISTANCE kann auch eine Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen werden, die zusätzlich eine medizinische Versicherung enthält. Diese medizinische Versicherung ist für 45 Tage gültig. Die Vertragsbestimmungen sind auf Anfrage erhältlich bzw. auf unserer Internetseite abrufbar.
Kranken- und Unfallversicherung
Sie müssen gegen Krankheits- und Unfallrisiken im Ausland versichert sein. Ausserdem ist es notwendig, Ihrer Krankenkasse/Sozialversicherung (oder Zusatzversicherung) Ihre Abreise ins Ausland mitzuteilen.
Kranken- und Unfallversicherung (Vertrag Globe Partner)
ESL – Sprachreisen kann Ihnen dank des Vertrags „Globe Partner“ einen medizinischen Versicherungsschutz anbieten (Vertragsbedingungen auf Anfrage). Diese Versicherung deckt die medizinischen Kosten und beinhaltet Beistand, Privathaftpflicht sowie Unfallversicherung in allen unseren Reisezielen, ausgenommen in Frankreich. Wenn Sie BürgerIn der Europäischen Union sind, dann kontaktieren Sie uns, um mehr über die Bedingungen, die Tarife und die Anmeldemodalitäten zu erfahren.
7. Einreisebedingungen ins Bestimmungsland
Allgemeines
Alle Bedingungen in Zusammenhang mit Ihrer Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die wir von den Botschaften erhalten und helfen Ihnen beim Visumsantrag. Die Einreisebedingungen sind für Schweizer, Deutsche, Österreicher oder Bürger aus anderen Ländern oft verschieden. Falls Ihnen die Einreise in ein Land aus Gründen verweigert wird, die ausserhalb der Kontrolle von ESL – Sprachreisen stehen, wird Ihr Kursaufenthalt gemäss den Bedingungen unter Punkt 4 annulliert.
USA - Australien - Kanada - Japan
Die verschiedenen administrativen und obligatorischen Verwaltungsformalitäten für die Einreise in die USA, nach Australien, Kanada Und Japan sind der geltenden Gesetzgebung unterworfen. Wir empfehlen Ihnen, sich über mögliche Änderungen, die von den Behörden der jeweiligen Länder abgeordnet wurden, auf dem Laufenden zu halten. ESL – Sprachreisen kann im Falle von Änderungen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Alle Bedingungen in Zusammenhang mit Ihrer Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die wir von den Botschaften erhalten und helfen Ihnen beim Visumsantrag. Die Einreisebedingungen sind für Schweizer, Deutsche, Österreicher oder Bürger aus anderen Ländern oft verschieden. Falls Ihnen die Einreise in ein Land aus Gründen verweigert wird, die ausserhalb der Kontrolle von ESL – Sprachreisen stehen, wird Ihr Kursaufenthalt gemäss den Bedingungen unter Punkt 4 annulliert.
USA - Australien - Kanada - Japan
Die verschiedenen administrativen und obligatorischen Verwaltungsformalitäten für die Einreise in die USA, nach Australien, Kanada Und Japan sind der geltenden Gesetzgebung unterworfen. Wir empfehlen Ihnen, sich über mögliche Änderungen, die von den Behörden der jeweiligen Länder abgeordnet wurden, auf dem Laufenden zu halten. ESL – Sprachreisen kann im Falle von Änderungen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
8. Vorbehalte des Organisators
ESL – Sprachreisen und unsere Partnerschulen behalten sich das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen oder einen Kursteilnehmer/eine Kursteilnehmerin zurückzuweisen, falls sein/ihr Verhalten den Programmablauf negativ beeinflusst oder er/sie gegen die Hausordnung bzw. die Gesetzgebung des Gastgeberlandes verstösst. Alle damit zusammenhängenden Kosten, inklusive der Rückreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmenden bzw. der Eltern. Die Kursteilnehmenden bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haften ausserdem für Schäden oder Verluste, die sie während des Kursaufenthaltes verursachen. Unsere Partnerschulen bitten gewöhnlich die Eltern oder gesetzlichen Vertreter der Teilnehmenden, eine oder mehrere Entlastungserklärungen betreffend Befugnisse und Verständnis der geltenden Regeln zu unterzeichnen. ESL – Sprachreisen wird Ihnen die betreffenden Unterlagen zukommen lassen. Werden die erforderlichen Dokumente nicht spätestens zehn Tage vor Abreise bei ESL – Sprachreisen unterzeichnet vorgelegt, wird das reservierte Programm automatisch storniert (gemäss Annullierungsbedingungen unter Punkt 4).
Die Juniorprogramme enthalten eine Gesamtheit von organisierten Elementen (Kurse, Aktivitäten, Mahlzeiten), wofür die Teilnahme obligatorisch ist. Falls ein Teilnehmer sich daran nicht beteiligt und dies von der Partnerschule festgestellt wird, werden die Eltern oder die Erziehungsberechtigten über die verschiedenen Abwesenheiten informiert. Mehrfache unbegründete Abwesenheiten werden als Verstoss gegen das Schulreglement erfasst und können zu einem Ausschluss des Teilnehmers führen.
Die Juniorprogramme enthalten eine Gesamtheit von organisierten Elementen (Kurse, Aktivitäten, Mahlzeiten), wofür die Teilnahme obligatorisch ist. Falls ein Teilnehmer sich daran nicht beteiligt und dies von der Partnerschule festgestellt wird, werden die Eltern oder die Erziehungsberechtigten über die verschiedenen Abwesenheiten informiert. Mehrfache unbegründete Abwesenheiten werden als Verstoss gegen das Schulreglement erfasst und können zu einem Ausschluss des Teilnehmers führen.
9. Haftung des Reiserveranstalters
ESL – Sprachreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
(1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung
(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
(1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung
(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
10.3 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 10.1 bis 10.2 genannten Grundsätzen beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
10.3 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 10.1 bis 10.2 genannten Grundsätzen beschränkt.
11. Unterkunft und Gastfamilie
Die Angaben über die Gastfamilie (Name, Adresse, Telefonnummer) werden ungefähr sieben Tage vor der Abreise zugestellt. Es kann vorkommen, dass es in letzter Minute aus zwingenden Gründen, die nicht in unserer Macht stehen, noch unvorhergesehene Änderungen gibt.
12. Stornierung eines Programms
Der Organisator kann im Fall von höherer Gewalt, auf Anweisung der Behörden, bei Streiks, Unruhen oder aus anderen zwingenden Gründen ein Programm annullieren. Er erstattet dabei die gesamten Kurskosten zurück, kann jedoch für teilweise geleistete Dienstleistungen eine Entschädigung einbehalten.
13. Leistungs- und Preisänderungen
13.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ESL – Sprachreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ESL – Sprachreisen verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ESL – Sprachreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
13.2 ESL – Sprachreisen bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für ESL – Sprachreisen vorhersehbar waren:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann ESL – Sprachreisen:
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber ESL – Sprachreisen erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ESL – Sprachreisen den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ESL – Sprachreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
13.3 Der Reisende hat die unter 13.1 und 13.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ESL – Sprachreisen verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ESL – Sprachreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
13.2 ESL – Sprachreisen bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für ESL – Sprachreisen vorhersehbar waren:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann ESL – Sprachreisen:
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber ESL – Sprachreisen erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ESL – Sprachreisen den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ESL – Sprachreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
13.3 Der Reisende hat die unter 13.1 und 13.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.
14. Ankunfts- und Abreisezeitpunkt
Die Programme für Jugendliche beginnen und enden zu fixen Terminen. Falls Sie vor oder nach diesen Zeitpunkten ankommen bzw. abreisen, werden die Kosten für die zusätzlichen Übernachtungen sowie der Flughafentransfer in Rechnung gestellt.
15. Feiertage
Falls an Feiertagen kein Unterricht stattfindet und unsere Partnerschulen die Kurse nicht kompensieren, erfolgt für die nicht erbrachten Stunden keine Rückerstattung.
16. Reklamationen
Reklamationen sind direkt an die Schule zu richten, und zwar während des Kursaufenthaltes. Sollte Ihre Intervention bei der Schule nichts bewirken, nehmen Sie Kontakt mit ESL – Sprachreisen auf. Falls das Problem nicht an Ort und Stelle gelöst werden kann, können Sie von der Schule einen schriftlichen Bericht verlangen und uns diesen zusammen mit Ihrer Beschwerde zustellen, aber nicht später als 30 Tage nach Kursende. Spätere Beschwerden sind unzulässig.
17. Bevollmächtigung für Zusatzaktivitäten
Für spezielle Aktivitäten (Tauchen, Surfen, Segeln, Reiten, Paragleiten, Kanufahren usw.) kann eine schriftliche Entlastung/Bevollmächtigung eines gesetzlichen Vertreters verlangt werden. Falls das erforderliche Formular nicht spätestens zehn Tage vor Aufenthaltsbeginn eingereicht wird, wird das gebuchte Programm durch ESL – Sprachreisen automatisch storniert (gemäss Stornierungsbedingungen unter Punkt 4).
18. Broschüre
Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Broschüren der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von ESL – Sprachreisen ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen des Reiseveranstalters.
In unserer Broschüre sind die Preise in EURO als unverbindliche Angaben zu verstehen. Sie werden zum Tageswechselkurs auf unserer Webseite in EURO umgerechnet. Bei einer Anmeldung sind die aktualisierten EUROPREISE auf unserer Internetseite maßgebend.
In unserer Broschüre sind die Preise in EURO als unverbindliche Angaben zu verstehen. Sie werden zum Tageswechselkurs auf unserer Webseite in EURO umgerechnet. Bei einer Anmeldung sind die aktualisierten EUROPREISE auf unserer Internetseite maßgebend.
19. Werbematerial
ESL – Sprachreisen behält sich das Recht vor, mit Einverständnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters die bei den Partnerschulen oder im Rahmen einer Sprachreise aufgenommenen Bilder und Fotografien für Werbezwecke aufzubewahren bzw. zu benutzen. ESL – Sprachreisen garantiert absolute Vertraulichkeit und Diskretion, zum Schutz der Rechte und des Wohlergehen seiner Kunden gemäß der geltenden Rechtslage.
20. Datenschutz
ESL – Sprachreisen verbürgt sich dafür, dass die von Ihnen übermittelten Daten gemäß der geltenden Gesetzgebung über den Schutz der Privatsphäre behandelt werden. Ihre Daten können den Partnern von ESL – Sprachreisen nur zum Zweck der Vertragsausführung übermittelt werden. Die Daten können ebenfalls benützt werden, um Sie zu kontaktieren und Sie über die von ESL – Sprachreisen angebotenen Programme und Dienstleistungen zu informieren. Sie sind berechtigt, falls Sie dies wünschen, die für Sie kostenlose Einsprache gegen die Bearbeitung Ihrer persönlichen Daten geltend zu machen, wenn diese zu Marketingzwecken verwendet werden. Sie haben auch Zugang und ein Recht zur Berichtigung Ihrer Daten. Minderjährige müssen durch ihre Eltern oder den gesetzlichen Vormund vertreten sein. Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie mit ESL – Sprachreisen, Machabäerstrasse 28, 50668 Köln Kontakt aufnehmen.
21. Information zur Identität ausführender Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung 2111/2005 ist ESL–Sprachreisen verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechen zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat ESL – Sprachreisen den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die „Black-List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/
22. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
23. Verantwortliche Organisatoren
Die Organisationen unserer jeweiligen Partnerschulen.
24. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
ESL Education GmbH Deutschland
Machabäerstrasse 28
D–50668 Köln
T: +49 221 5708 7939
F: +49 221 5708 7935
E: koeln@esl.de
Geschäftsführer: Patrick Siegenthaler und Alain Vadi
Handelsregister Köln B 69208
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
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