Allgemeine Geschäftsbedingungen, Familien
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Familien

Familien

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von ESL Education GmbH Deutschland (ESL – Sprachreisen) einverstanden. Vertragspartei ist die ESL Education SA, vertreten durch ESL Education GmbH Deutschland (ESL – Sprachreisen). Die Anmeldung kann schriftlich/per Fax (über unser Anmeldeformular), telefonisch, mündlich oder direkt auf unserer Website erfolgen. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen die Buchungsbestätigung und einen Sicherungsschein zu, der garantiert, dass Ihre Zahlungen gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert sind. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung von ESL – Sprachreisen zustande. Sollten die gewünschten Sprachkurse bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen eine Alternative vor. Bei kursfristiger Anmeldung, d.h. ab zwei Wochen vor Kursbeginn, werden Expressgebühren zusätzlich zum Reisepreis in Höhe von 30 Euro berechnet. Wir wenden einen bankenintern gehandhabten Wechselkurs an, der zur Deckung eventueller Währungsrisiken angehoben wird. Vor der Buchung bekommen Sie von uns das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB.

2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Reisepreises vor Beendigung der Reise darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB verlangt werden und erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises, maximal jedoch 300 Euro fällig. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb von sieben Tagen geleistet wird, ist ESL – Sprachreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 4 zu belasten.

Erfolgt die Anmeldung weniger als acht Wochen vor Kursbeginn, ist der Gesamtbetrag bei Rechnungserhalt zu begleichen. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlung rechtzeitig vor Reisebeginn zugesandt.

Die Zahlungen müssen per Überweisung oder Kreditkarte (Visa und MasterCard) getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen per Kreditkarte eine Gebühr von 2,15 % auf den Gesamtbetrag anfällt.

3. Umbuchungen und Ersatzpersonen
3.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), ist ESL – Sprachreisen berechtigt, bis 30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 30 Euro pro Reisenden zu erheben.
Spätere Umbuchungswünsche des Kunden können - sofern deren Durchführung überhaupt möglich ist - nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt werden.

3.2 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ESL – Sprachreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber ESL – Sprachreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachstehenden Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, sofern der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen. 

Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche andere Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: 
Rücktritt bis 30 Tage vor Kursbeginn: 15 %
Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Kursbeginn: 20 %
Rücktritt 14 bis 8 Tage vor Kursbeginn: 40 %
Rücktritt 7 bis 1 Tag(e) vor Kursbeginn: 80 %
Rücktritt ab dem 1. Kurstag sowie im Falle eines vorzeitigen Kursabbruches: 100 % abzüglich ersparter Eigenaufwendungen

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall vorbehalten, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Falle ist der Reiseveranstalter verpfichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen. 

Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß §651b BGB, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Reisegarantie
Nach § 651 k BGB sind Reiseveranstalter der EU verpflichtet, die Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. ESL – Sprachreisen ist Mitglied von Reisegarant Deutschland, der Abwicklungsstelle für die Kundengeldabsicherung der Generali Versicherung AG. So sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

6. Versicherungen
Reiseversicherungen über unseren Partner Allianz Global Assistance
Bei uns können Sie verschiedene Versicherungen wie Reiserücktrittskostenversicherung, Reisekrankenversicherung, Komplettschutzversicherung und vieles mehr abschließen. Mit unserem Partner Allianz Global Assistance können wir Ihnen eine sehr große Auswahl an unterschiedlichen Reiseversicherungen und Paketen anbieten, um Sie für alle Fälle abzusichern. Fragen Sie Ihren ESL - Reiseberater!

Prüfungsmisserfolgsversicherung von ESL 
Wenn Sie eine Prüfung bestehen müssen, deren Ergebnis Ihre Abreise verhindern könnte, können Sie gratis unsere Prüfungsmisserfolgsversicherung unterzeichnen. Sollten Sie dann die Prüfung nicht bestehen und deshalb vom Reisevertrag zurücktreten müssen, müssen Sie keine Entschädigung (siehe Ziffer 4) bezahlen, sofern Ihre Rücktrittserklärung spätestens 10 Tage vor Reiseantritt bei uns eingeht. Eine evtl. bereits geleistete Anzahlung wird Ihnen voll erstattet. Wir fordern von Ihnen ggf. ein offizielles Dokument als Beweise für den oben erwähnten Fall. Flugtickets sind von dieser Regelung ausgenommen.

Zweite-Chance-Garantie für offizielles Zertifikat
Unsere Zweite-Chance-Garantie für ein offizielles Zertifikat gibt den Teilnehmern, die sich für einen Vorbereitungskurs auf ein Examen angemeldet haben, die Möglichkeit, sich während ihrer Sprachreise nach einem ersten missglückten Versuch ein zweites Mal kostenlos zu dem von ihnen gewählten Examen anzumelden (die Examenssprache hingegen muss die selbe bleiben). Für 10 Euro verpflichtet sich ESL – Sprachreisen, die Einschreibekosten für ein zweites Examen, entweder am Ort Ihres Aufenthalts oder nach Ihrer Rückkehr in Deutschland, zu übernehmen. Die auf Punktesysteme beruhende Examen, die weder „nicht bestanden” noch „bestanden” werden können, werden als abgelegt betrachtet, wenn der Teilnehmer das Niveau B2 (oder gleichwertig) aufweist. Gültigkeitsdauer: 18 Monate nach dem missglückten ersten Versuch.

7. Einreisebedingungen ins Bestimmungsland
Formalitäten und Einreisebedingungen im Zusammenhang mit Ihrer Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die wir von den jeweiligen Botschaften erhalten und stehen Ihnen beim Visumsantrag zur Seite. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ESL – Sprachreisen bedingt sind.

8. Haftung des Reiseveranstalters
ESL – Sprachreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
(1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung
(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Nummer 19 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

9. Haftungsbeschränkung
9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reisegepäckversicherung empfohlen.

9.3 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und ausdrücklich in fremdem Namen vermittelt werden (wie z. B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den unter 10.1 bis 10.2 genannten Grundsätzen beschränkt.

10. Leistungsänderungen 
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (Leistungsänderungen) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ESL – Sprachreisen 
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Leistungsänderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Sollte die notwendig werdende Leistungsänderung eine wesentliche Reiseleistung betreffen, so ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ESL – Sprachreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. In diesem Fall wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
ESL – Sprachreisen verpflichtet sich den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

11. Mitwirkungspflicht 
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an ESL – Sprachreisen zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz ein.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche aufgrund nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise oder Teilleistungen hat der Reisende innerhalb der Verjährungsfrist 24 Monaten (2 Jahre) nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im Interesse des Kunden schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Teilnehmer Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Ansprüche sind bitte an folgende Adresse zu stellen: ESL Education GmbH Deutschland; Apostelnstraße 11, D–50667 Köln, E: [email protected] 

13. Kursmaterial
Gegebenenfalls muss das Kursmaterial vor Ort bezahlt werden. Die Höhe der Kosten für das Kursmaterial hängen vom Sprachniveau, der Aufenthaltsdauer, dem gewählten Programm (spezifischer Kurs, Prüfungsvorbereitung) und von den einzelnen Bedürfnissen des Teilnehmers (spezifische Kurse, Privatunterricht) ab.
Zu Ihrer Information: der Preis des Kursmaterials variiert zwischen 20 und 100 Euro.

14. Feiertage
Wenn der Unterricht an Feiertagen (Nationalfeiertag usw.) entfällt und die Kurse nicht von unseren Partnerschulen kompensiert werden, werden die fehlenden Stunden nicht zurückerstattet.

15. Werbematerial
ESL – Sprachreisen behält sich das Recht vor, mit Einverständnis der Teilnehmer die bei den Partnerschulen oder im Rahmen einer Sprachreise aufgenommenen Fotos für Werbezwecke aufzubewahren bzw. zu benutzen. ESL – Sprachreisen garantiert absolute Vertraulichkeit und Diskretion, zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens seiner Kunden, gemäß der geltenden Rechtslage.

16. Flug geschenkt
Gemäß der Schule, des Reiseziels und der Anzahl fortdauernder Wochen des reservierten Kurses können die Teilnehmer von ESL - Sprachreisen einen Flug (alle Steuern inbegriffen, gültig für Flüge ab den wichtigsten europäischen Flughäfen, beschränkt auf einen Betrag zwischen 350 Euro für Europa und 1.000 Euro für Übersee) als Geschenk erhalten. Die Anmeldung für das Programm muss mindestens 6 Wochen vor Beginn des Kurses eingehen. Der Flug wird ausschließlich von ESL - Sprachreisen reserviert. Diese Angebote gelten im Falle einer Verlängerung des Kurses vor Ort nicht rückwirkend. Falls die Aufenthaltsdauer, die Schule oder das Reiseziel vor oder nach der Abreise verändert werden, ist das Angebot nicht mehr gültig und der Preis für den Flug geht zu Lasten des Teilnehmers. Diese Angebote können von ESL - Sprachreisen jederzeit während des Jahres ohne Vorankündigung storniert oder geändert werden. Weitere Informationen über die Bedingungen für die Spezialangebote der einzelnen Schulen finden Sie auf den entsprechenden Seiten unserer Website.

17. Katalog
ESL – Sprachreisen verbürgt sich dafür, dass die von Ihnen übermittelten Daten gemäß der geltenden Gesetzgebung über den Schutz der Privatsphäre behandelt werden. Ihre Daten können den Partnern von ESL – Sprachreisen nur zum Zweck der Vertragsausführung übermittelt werden. Die Daten können ebenfalls benützt werden, um Sie zu kontaktieren und Sie über die von ESL – Sprachreisen angebotenen Programme und Dienstleistungen zu informieren. Sie sind berechtigt, falls Sie dies wünschen, die für Sie kostenlose Einsprache gegen die Bearbeitung Ihrer persönlichen Daten geltend zu machen, wenn diese zu Marketingzwecken verwendet werden. Sie haben auch Zugang und ein Recht zur Berichtigung Ihrer Daten. Minderjährige müssen durch ihre Eltern oder den gesetzlichen Vormund vertreten sein. Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie mit ESL – Sprachreisen, Machabäerstrasse 28, 50668 Köln Kontakt aufnehmen.

18. Information zur Identität der ausführenden Fluggesellschaft 
Gemäß der EU-Verordnung 2111/2005 ist ESL – Sprachreisen verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und die im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat ESL – Sprachreisen den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die „Black-List“ ist auf folgender Website abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

20. Streitbeilegungsverfahren
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern bereit. Verbraucher können sich hierzu an die folgende Verbraucherschlichtungsstelle wenden: Zentrum für Schlichtung e.V. – Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

21. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht.

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

ESL Education GmbH Deutschland
Apostelnstraße 11
D–50667 Köln
T: +49 221 5708 7939
F: +49 221 5708 7935
E: [email protected]

Geschäftsführer: Gareth Isaac und David Fougere
Handelsregister Köln B 69208