Allgemeine Geschäftsbedingungen, Jugendliche
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jugendliche

Jugendliche

Zusammen mit der Internetseite bilden die allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen die gesamten Vorinformationen zu den Sprachreisen und sind integraler Bestandteil des Reisevertrages. Diese Bedingungen gelten ab Erhalt des Anmeldeformulars, das mit einer Reservierungsbestätigung unserer Agentur für gültig erklärt wird.

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von ESL Education GmbH Deutschland (ESL – Sprachreisen) einverstanden. Vertragspartei ist die ESL Education SA, vertreten durch die ESL Education GmbH Deutschland (ESL – Sprachreisen). Die Anmeldung kann schriftlich/per Fax (über unser Anmeldeformular), telefonisch, mündlich oder direkt auf unserer Internetseite erfolgen. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen die Buchungsbestätigung und einen Sicherungsschein zu, der garantiert, dass Ihre Zahlungen gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert sind. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung von ESL – Sprachreisen zustande. Sollten die gewünschten Sprachkurse bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen eine Alternative vor. Bei kurzfristiger Anmeldung, d. h. ab zwei Wochen vor Reisebeginn, werden zusätzlich zum Reisepreis Expressgebühren in Höhe von 30 Euro berechnet. Vor der Buchung bekommen Sie von uns das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB.
2. Zahlungsbedingungen
Die Anmeldegebühr in Höhe von 60 Euro ist im Angebot enthalten. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises, maximal jedoch 300 Euro, zuzüglich Versicherung und Flugpreis, fällig. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Kursbeginn zu leisten.
Erfolgt die Anmeldung weniger als acht Wochen vor Kursbeginn, wird der gesamte Rechnungsbetrag bei Rechnungserhalt fällig.
Werden die Anzahlung und/ oder der Restbetrag nicht fristgerecht an uns überwiesen, ist ESL – Sprachreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 4 zu belasten.
 
Zahlungen des Reisepreises vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB verlangt werden und erfolgen.
 
Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlung ein bis zwei Wochen vor Reisebeginn (i.d.R. per E-Mail) zugesandt.
 
Die jungen Teilnehmer haben die Möglichkeit, auf dem Flug einen Betreuungsdienst der Fluggesellschaft (UM) in Anspruch zu nehmen. Die Partnerschulen müssen bei der Anmeldung darüber informiert werden und verrechnen für diese Leistung zusätzliche Kosten (siehe Preislisten unter „Optionen und Zusatzkosten“).
 
Die Zahlungen müssen per Überweisung oder Kreditkarte (Visa und MasterCard) getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen per Kreditkarte eine Gebühr von 0,3 % auf den Gesamtbetrag anfällt, die zu Lasten des Kunden geht.
 
3. Umbuchung und Ersatzperson
3.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), ist ESL – Sprachreisen berechtigt, bis 30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 30 Euro pro Reisenden zu erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
 
3.2 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrags eintritt. ESL – Sprachreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber ESL
– Sprachreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ESL – Sprachreisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so entfällt der Anspruch auf den Reisepreis. ESL – Sprachreisen kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 15 %
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 20 %
14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 40 %
7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80 %
 
Rücktritt ab dem 1. Reisetag sowie im Falle eines vorzeitigen Reiseabbruches:
100 % abzüglich ersparter Eigenaufwendungen.
In jedem Fall bleibt es den Kunden freigestellt, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Falle ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.

Zu beachten ist, dass Wohnheime/ Apartments/ Studios/ Hotelzimmer den Stornierungsbedingungen verschiedener lokaler Dienstleister unterliegen und die Stornierungsbedingungen im Allgemeinen höher sind als die für die Gastfamilien. Detaillierte Stornierungsbedingungen auf Anfrage.

Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 7 PRG, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. Reisegarantie
Nach § 651 k BGB sind Reiseveranstalter der EU verpflichtet, die Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Sie erhalten mit der Kursbestätigung und Rechnung den Sicherungsschein im Sinne des§ 651 k Abs. 3 BGB.
6. Reiseversicherungen
Partner Allianz Global Assistance
Bei uns können Sie verschiedene Versicherungen wie Reiserücktrittskostenversicherungen, Reisekrankenversicherungen, Komplettschutzversicherungen und vieles mehr abschließen.
Die Preise sind auf unserer Website verfügbar. Wenn Sie sich bei der Anmeldung für diese Versicherungen entscheiden, erklären Sie sich mit den Versicherungsbedingungen von Allianz einverstanden. Die Vertragsbestimmungen sind auf Anfrage erhältlich bzw. auf unserer Website abrufbar.
 
ESL – Sprachreisen empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Versicherungen erhalten Sie von Ihrem ESL Reiseberater.
7. Einreisebedingungen ins Bestimmungsland
Formalitäten und Einreisebedingungen im Zusammenhang mit Ihrer Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die wir von den Botschaften erhalten, und stehen Ihnen beim Visumsantrag – im Rahmen unserer Möglichkeiten – zur Seite.
Sie sind für die Einhaltung aller wichtigen Vorschriften zur Durchführung der Reise selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Ausgenommen sind Kosten, die durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ESL – Sprachreisen bedingt sind.
 
8. Haftung des Reiserveranstalters
ESL – Sprachreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
(1) die gewissenhafte Reisevorbereitung
(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Punkt 10 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch schuldhaft, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 
9.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reisegepäckversicherung empfohlen.
 
9.3 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist gemäß den Punkten 10.1 und 10.2 beschränkt.
10. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ESL – Sprachreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Leistungsänderungen den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Sollte die notwendig werdende Leistungsänderung eine wesentliche Reiseleistung betreffen, so ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ESL – Sprachreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten kann. In diesem Fall wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. ESL – Sprachreisen verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 
11. Preisänderungen
ESL – Sprachreisen verzichtet auf das Recht einer Preiserhöhung nach Buchungsabschluss.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Veranstalter mitzuteilen. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an ESL – Sprachreisen zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung bzw. auf Schadensersatz ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche aufgrund nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise oder Teilleistungen hat der Reisende innerhalb der Verjährungsfrist 24 Monaten (2 Jahre) nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im Interesse des Kunden schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Teilnehmer Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Ansprüche sind bitte an folgende Adresse zu stellen: ESL Education GmbH Deutschland; Apostelnstraße 11, D–50667 Köln, E: [email protected] 
14. Unterkunft und Gastfamilie
Die Angaben über die Gastfamilie (Name, Adresse, Telefonnummer) werden ungefähr sieben Tage vor der Abreise zugestellt. Es kann vorkommen, dass es kurzfristig aus Gründen, die nicht in unserer Macht stehen, unvorhergesehene Änderungen gibt.
15. Ankunfts- und Abreisezeitpunkt
Die Programme für Jugendliche beginnen und enden zu fixen Terminen. Falls die Teilnehmer vor oder nach diesen Zeitpunkten ankommen bzw. abreisen, werden die Kosten für die zusätzlichen Übernachtungen sowie den Flughafentransfer in Rechnung gestellt.
16. Feiertage
Wenn der Unterricht an Feiertagen (Nationalfeiertag usw.) entfällt und die Kurse nicht von unseren Partnerschulen kompensiert werden, werden die fehlenden Stunden nicht zurückerstattet.
17. Aktivitätenprogramm und optionale Aktivitäten
Die in unserem Katalog oder online aufgeführten Aktivitäten sind Beispiele und können gemäß den Umständen unterschiedlich ausfallen. Für spezifische Aktivitäten (Tauchen, Surfen, Segeln, Reiten, Paragleiten, Kanufahren usw.) kann eine schriftliche Erlaubnis/Bevollmächtigung eines gesetzlichen Vertreters und gegebenenfalls ein ärztliches Attest verlangt werden. Werden die erforderlichen Dokumente nicht unterzeichnet vorgelegt, kann der Teilnehmer an dem gebuchten Programm nicht teilnehmen und die Reise muss storniert werden (gemäß Stornierungsbedingungen unter Punkt 4).
18. Werbematerial
ESL – Sprachreisen behält sich das Recht vor, mit Einverständnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters, die bei den Partnerschulen oder im Rahmen einer Sprachreise aufgenommenen Fotos für Werbezwecke aufzubewahren bzw. zu verwenden. ESL – Sprachreisen garantiert absolute Vertraulichkeit und Diskretion, zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens seiner Kunden, gemäß der geltenden Rechtslage.
19. Katalog
Vom Kunden gewünschte abweichende Leistungen, z. B. aus anderen Broschüren der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von ESL – Sprachreisen ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z. B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Reisezusatzleistungen, sind keine eigenen Leistungen von ESL – Sprachreisen.
Aufgrund einer Änderung der für eine Reise geltenden Wechselkurse können sich die Preise nach Veröffentlichung des Katalogs ändern. Bei einer Anmeldung sind die aktualisierten Preise auf unserer Website maßgebend.
 
ESL – Sprachreisen verbürgt sich dafür, dass die von Ihnen übermittelten Daten gemäß dem geltenden Datenschutzgesetz behandelt werden. Ihre Daten können den Partnern von ESL – Sprachreisen nur zum Zweck der Vertragsausführung übermittelt werden. Die Daten können ebenfalls benutzt werden, um Sie zu kontaktieren und Sie über die von ESL – Sprachreisen angebotenen Programme und Dienstleistungen zu informieren. Sie sind zu kostenloser Einsprache gegen die Bearbeitung Ihrer persönlichen Daten zu Marketingzwecken berechtigt. Sie haben ebenfalls Zugang und ein Recht zur Berichtigung Ihrer Daten. Minderjährige müssen durch ihre Eltern oder den gesetzlichen Vormund vertreten sein. Ein Ausüben dieser Recht hat auf postalischem Weg zu erfolgen: ESL – Sprachreisen, Apostelnstraße 1, D– 50667 Köln.
20. Information zur Identität ausführender Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung 2111/2005 ist ESL — Sprachreisen verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat ESL – Sprachreisen den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Black-List ist auf folgender Website abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/
21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
22. Streitbeilegungsverfahren
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
ESL – Sprachreisen ist zur Beilegung von Streitigkeiten mit seinen Kunden bereit. Verbraucher können sich hierzu an die folgende Verbraucherschlichtungsstelle wenden: Zentrum für Schlichtung e.V. – Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.
23. Gerichtstand und Anwendbares Recht
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

ESL Education GmbH Deutschland
Apostelnstraße 11
D–50667 Köln
T: +49 221 5708 7939
F: +49 221 5708 7935
E: [email protected]

Geschäftsführer: Gareth Isaac und David Fougere
Handelsregister Köln B 69208